Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen kleiner und mittelständischer Unternehmen ist unser Kerngeschäft. Gemeinsam diskutieren wir im Vorfeld die Ausnutzung bilanzieller Ansatz- und Bewertungswahlrechte und haben stets den steuerlichen Vorteil, aber auch die Bonität sowie die Liquidität unserer Mandanten im Blick. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.

  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Erstellung von Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Eröffnungs-, Aufgabe-, Einbringungs- und Auseinandersetzungsbilanzen

Die Übergabe des Jahresabschlusses mit den dazugehörigen Steuererklärungen erfolgt im Rahmen eines individuellen Gespräches, in dem auch die zukünftigen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten besprochen werden.

Die Komplexität und die ständige Fortentwicklung des Steuerrechts bedürfen professioneller Unterstützung. Wir erstellen rechtsformübergreifend betriebliche Steuererklärungen und fertigen Steuererklärungen für Privatpersonen. Steueroptimierend erstellen wir

  • Laufende Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Feststellungserklärungen)
  • Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärungen
  • Stundungs- und Erlassanträge

Gemeinsam mit unseren Mandanten planen wir individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Wir verarbeiten nicht nur Daten, sondern gestalten aktiv gegenwärtige und zukünftige Steuerangelegenheiten.

Steuererklärungen

Steuererklärungen

Die Komplexität und die ständige Fortentwicklung des Steuerrechts bedürfen professioneller Unterstützung. Wir erstellen rechtsformübergreifend betriebliche Steuererklärungen und fertigen Steuererklärungen für Privatpersonen. Steueroptimierend erstellen wir

  • Laufende Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Feststellungserklärungen)
  • Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärungen
  • Stundungs- und Erlassanträge

Gemeinsam mit unseren Mandanten planen wir individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Wir verarbeiten nicht nur Daten, sondern gestalten aktiv gegenwärtige und zukünftige Steuerangelegenheiten.

„Seit stolzen 33 Jahren bin ich Teil dieses Teams. Die Zusammenarbeit mit meinen Kollegen gestaltet sich stets äußerst angenehm. Egal, ob es um fachliche Fragen oder persönliche Anliegen geht, auf meine Kollegen bei Fürst, Kreitsch & Coll. ist immer Verlass.“

Carola Seidel, Bilanzbuchhalterin

Finanzbuchhaltung

Unter Beachtung branchenspezifischen Anforderungen erstellen wir Finanzbuchhaltungen. Wir fertigen individuelle, betriebswirtschaftliche Auswertungen, die für unsere Mandanten die Basis für unternehmerische und steuergestaltende Entscheidungen bilden. Bereits im Rahmen der Finanzbuchhaltung weisen wir auf steuerliche und organisatorische Optimierungsmöglichkeiten hin und stehen für weiterführende Fragen zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum variiert dabei den Anforderungen unserer Mandanten entsprechend:

  • Komplettübernahme der Finanzbuchhaltung
  • Vollendung der Finanzbuchhaltung nach teilweiser oder vollständiger Datenübernahmen von Mandanten
  • Prüferische Durchsicht von Mandantenbuchhaltungen
  • Anlagebuchführung
  • Bereitstellung der DATEV-Software zum Selbstbuchen
  • Einrichten einer Buchhaltung beim Mandanten

Wir sind offen für jeden Grad der Zusammenarbeit. Gerade im Zuge der Digitalisierung ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, eine Finanzbuchhaltung zu erstellen. Von der elektronischen Übernahme von Bank- oder Rechnungsdaten bis hin zur papierlosen Finanzbuchhaltung – auch hier richten wir uns nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt mit zu den anspruchsvollsten steuerlichen Themengebieten. Neben den rein steuerrechtlichen Aspekten müssen dabei auch sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Rahmen der Erstellung der Lohnbuchhaltung erbringen wir folgende Einzelleistungen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
  • Bescheinigungen für Berufsgenossenschaften
  • Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen.
  • An- und Abmeldung von Mitarbeitern

Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit auch die steuerliche Optimierung von Lohnbestandteilen sowie die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt mit zu den anspruchsvollsten steuerlichen Themengebieten. Neben den rein steuerrechtlichen Aspekten müssen dabei auch sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Rahmen der Erstellung der Lohnbuchhaltung erbringen wir folgende Einzelleistungen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
  • Bescheinigungen für Berufsgenossenschaften
  • Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen.
  • An- und Abmeldung von Mitarbeitern

Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit auch die steuerliche Optimierung von Lohnbestandteilen sowie die Betreuung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Arbeiten bei Fürst, Kreitsch & Coll. GmbH

Stellenangebote

Rechtsbehelfsverfahren

Eine Vielzahl von Steuerbescheiden entspricht nicht den beim Finanzamt eingereichten Steuererklärungen. Gründe hierfür sind die zunehmende Komplexität der Steuergesetze, die stetig wachsende Anzahl von Verwaltungsanweisungen sowie ständige Rechtsprechungsänderungen. Auch die Überlastung der Finanzverwaltung führt zur Fehlerhaftigkeit.

Mit der Einlegung eines Einspruches bei dem zuständigen Finanzamt wahren wir die Interessen unserer Mandanten. Bei unbegründeter Ablehnung des Einspruches durch das Finanzamt vertreten wir diese auch vor dem zuständigen Finanzgericht. Im Vorfeld besprechen wir die Notwendigkeit einer Klage – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten sowie der Kosten-Nutzen-Relation.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor Sozialgerichten wenn es gilt, unberechtigte Sozialversicherungsbeitragszahlungen abzuwehren.