Fürst, Kreitsch
& Coll. GmbH

Steuerberatungsgesellschaft

KontaktLeistungen

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Ihre Steuerberatungsgesellschaft aus Leipzig

Ihre Steuerberatungs- gesellschaft aus Leipzig

Gemeinsam mit unseren sehr gut ausgebildeten Mitarbeitern stehen wir Ihnen als engagierter und vertrauenswürdiger Partner für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zur Seite.

Als Mandant profitieren Sie von unserer ganzheitlichen, ergebnisorientierten und verantwortungsbewussten Beratung auf dem aktuellen Rechtsstand.

Eine sehr gute Erreichbarkeit, flexible Terminvereinbarungen sowie kurze Reaktionszeiten sind für uns selbstverständlich.

Gern stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung, in dem wir Ihren individuellen Beratungs- und Betreuungsbedarf und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausloten können.

Erfahrung

Seit mehr als 25 Jahren betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen.

Kompetenz

Mit unseren gut ausgebildeten Mitarbeitern stehen wir unseren Mandaten mit Rat und Tat zur Seite. Regelmäßige Fortbildungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Vertrauen

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist Vertrauen und Zusammenhalt, auch in schwierigen Zeiten.

Verantwortung

Wir nehmen unsere Aufgaben ernst: wir suchen stets die optimale Lösung für unsere Mandaten – egal in welcher Lebenslage.

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Gesamtsicht

Zusammen mit unseren Partnern bieten wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Beratung.

Digitalisierung

Mitten im digitalen Wandel versuchen wir für jeden Mandanten die effizienteste und passendste Lösung zu finden.

Steuerberatung

Wir erstellen Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihren Jahresabschluss und fertigen Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

Wirtschaftsberatung

Neben der Beurteilung steuerlicher Problembereiche prägen auch wirtschaftliche Fragestellungen unseren Beratungsalltag.

Ganzheitliche Beratung

Unsere erfahrenen Partnerunternehmen, mit denen wir eine Bürogemeinschaft bilden, bieten auch Wirtschaftsprüfungsleistungen und Rechtsberatung an.

Wir beraten Sie umfassend in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kompetenz erstreckt sich über die allgemeinen Kernaufgaben einer Steuerberatungsgesellschaft hinaus. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz beinhaltet neben der klassischen Steuerberatung auch die Unternehmensberatung und Vermögensplanung sowie die Rechtsberatung durch unseren Kooperationspartner Frau RAin Claudia Junker und bestimmte Wirtschaftsprüfungsleistungen durch unseren Herrn vereidigten Buchprüfer Uwe Kreitsch in eigener Praxis. Damit können wir eine optimale Betreuung unserer Mandanten gewährleisten.

Wir verfolgen die Entwicklungen in der Steuergesetzgebung und versuchen, sie zum Vorteil unserer Mandanten auszunutzen. Wir machen auf wichtige Änderungen rechtzeitig aufmerksam und informieren über empfehlenswerte Gestaltungen.

Bereits seit 1990 sind wir aktiv in Leipzig tätig, seit 1998 als eigenständige Steuerberatungsgesellschaft.

Bereits seit 1990 sind wir aktiv in Leipzig tätig, seit 1998 als eigenständige Steuerberatungs- gesellschaft.

Häufige Fragen von Steuerpflichtigen

Warum brauche ich einen Steuerberater?

Ein Steuerberater bringt Rechtssicherheit! 

Es gibt in Deutschland ca. 40 Steuerarten, ca. 200 Steuergesetze mit ca. 33.000 Steuerparagraphen und ca. 100.000 Steuerverordnungen. Hinzukommen ca. 63.000 Urteile und Beschlüsse des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs, die die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelnen interpretieren und ebenfalls zu beachten sind.

Wer kann da ohne einen geschulten und trainierten Blick die Übersicht behalten? Welches Unternehmen kann ohne eigene Steuerabteilung sich sicher sein, allen gesetzlichen Verpflichtungen zu genügen? Und kennt alle Möglichkeiten, seine Steuerzahllast so niedrig wie möglich zu halten?

Nur ein Steuerberater kennt die zutreffenden rechtlichen Grundlagen, schöpft alle rechtlichen Möglichkeiten zum Wohle seines Mandanten aus und wahrt dessen Rechte gegenüber der Finanzverwaltung auch in schwierigen und streitigen Fällen.

Ein Steuerberater schafft Zeitersparnis!

Sowohl für die Finanzbuchhaltung als auch für die Lohnbuchhaltung und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen braucht man EDV-Programme und spezifische Anwenderkenntnisse. Diese sich anzueignen kostet sehr viel Zeit und genauso viel Zeit kostet es, diese Kenntnisse auf dem Laufenden zu halten. Wenn man nicht gerade den Job eines Steuerfachangestellten oder Bilanzbuchhalters gelernt hat, dann hat ein steuerrechtlicher Laie einfach nicht die Routine, eine Vielzahl von Belegen richtig und schnell zu verarbeiten.

Ein selbstbuchender Unternehmer, ein selbst mit Steuererklärungsprogrammen kämpfender Privatmann braucht erheblich mehr Zeit dafür als ein Fachmann. Und ist sich am Ende dennoch unsicher, ob er alles richtig gemacht hat.

Sicher – jeder Unternehmer, jeder Steuerpflichtige kann seine Wochenenden damit verbringen, die Buchhaltung selbst zu machen und sich nach Feierabend durch die Steuerprogramme zu arbeiten. Oder aber er übergibt diese Arbeiten einem Steuerberater und hat dann ein freies Wochenende oder mehr Zeit für seinen eigentlichen Beruf.

Was kostet mich ein Steuerberater?

Sofern ein Steuerberater mit seinen Mandanten keine gesonderte Honorarvereinbarung trifft, hat er sich an die Steuerberatervergütungsverordnung zu halten, die jeweils eine untere als auch eine Höchstgrenze vorgibt (Rahmensatzgebühren). In diesem Bereich bewegt sich eine Steuerberatungsrechnung, wobei der Steuerberater Umfang, Schwierigkeitsgrad, Bedeutung für den Mandanten und Aufwand der Arbeiten zu berücksichtigen hat.

Bemessungsgrundlage bilden dabei sogenannte Gegenstandswerte – bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung zum Beispiel die Summe der positiven Einkünfte. Insoweit hängen die Kosten für einen Steuerberater von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen selbst ab und können nur im Rahmen eines Erstgespräches erörtert werden.

In der Regel gilt: Kommen die Unterlagen und Belege des Mandanten in geordneter und vollständiger Form beim Steuerberater an, so hat er weniger Aufwand und wird geringere Kosten in Rechnung stellen, als wenn die Unterlagen ungeordnet, unvollständig und mit einer Vielzahl von notwendigen Rückfragen verbunden sind.

Was habe ich für steuerliche Pflichten zu erfüllen?

Jeder Bürger, der Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt, muss eine Finanzbuchhaltung haben, aus diesen Daten nach Ablauf eines Jahres einen Jahresabschluss (Einnahmen-Überschuss-Rrechnung oder Bilanz) erstellen und eine Umsatzsteuerjahreserklärung. Eine solche Umsatzsteuererklärung haben auch viele Vermieter zu erstellen. Gewerbetreibende haben noch zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Neben diesen hier genannten Verpflichtungen haben Kapitalgesellschaften des Weiteren nach Ablauf eines jeden Jahres Körperschaftsteuererklärungen abzugeben. Sofern Unternehmer nicht als Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) gelten, müssen diese regelmäßig monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. All diese Abgabeverpflichtungen (und noch viele mehr) sind fristgebunden zu erfüllen. Versäumt man dies, drohen – je nach Schwere des Vergehens – Verspätungszuschläge, Gewinnschätzungen oder Zwangsgelder.

Der Einkommensteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle natürlichen Personen mit Wohnsitz im Inland. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jedoch nur verpflichtet, wer einen Gesamtbetrag der Einkünfte über dem sogenannten Grundfreibetrag  (2019: 9.168,00 EUR) erzielt (bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag). Hiervon gibt es jedoch eine entscheidende Ausnahme: Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses beziehen bzw. nur geringfügige (bis maximal 410,00 EUR) andere Einkünfte. Diese brauchen auf Grund des bereits vorgenommenen Lohnsteuerabzuges keine Steuererklärung abgeben, können dies jedoch freiwillig tun, sofern es für sie von Vorteil ist. Auf Grund vielfältiger Ausnahmen bedarf es zur rechtssicheren Beantwortung dieser Frage jedoch einer individuellen Beratung.

Die spezifisch von Ihnen tatsächlich zu erfüllenden steuerlichen Pflichten klärt mit Ihnen zusammen individuell Ihr Steuerberater.

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